Im Rahmen der Debatte um die Verwendung der Antisemitismusdefinition der IRAH als gesetzliches …
F.A.Q.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der DVRW kann jede interessierte Person werden, die bereit ist, die Ziele der Vereinigung zu fördern. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag muss durch zwei Referenzen von Mitgliedern unterstützt werden.
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Wie kann man Mitglied werden?
Um sich für die Aufnahme in die DVRW zu bewerben, senden Sie die folgenden Unterlagen
- Mitgliedschaftsantrag
- Einzugsermächtigung
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
postalisch an die Kontaktadresse des DVRW-Vorstands:
Vorstand der DVRW
Deutsche Vereinigung für Religionswissenschaft e.V. (DVRW)
c/o Institut für Religionswissenschaft
FB Kulturwissenschaft
Universität Bremen
D-28334 Bremen
Tel. 0049 (0) 421/218-67920, -67901
Wie ist der Mitgliedsbeitrag geregelt?
Gruppe | Beitrag |
---|---|
Vollzahler | 60 € / Jahr |
Studierende, Geringverdienende (bis 1.090,00€/mt. netto) | 30 € / Jahr |
Fördernde Mitglieder | min. Vollzahler x 10 /Jahr (aktuell min. 600 €) |
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Bankeinzug entrichtet. Bitte füllen Sie hierzu die Einzugsermächtigung aus.
Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug der Zeitschrift für Religionswissenschaft (ZfR) enthalten.