Wissenschaftfreiheit und Zeugnisverweigerungsrecht

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Initiative des Vorstandes der DVRW zusammen mit dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie (DGSKA) zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts und Berufsgeheimnisses in der Wissenschaft gestartet.

Gemeinsam mit dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie (DGSKA) sowie einzelnen Wissenschaftler*innen beider Fachgesellschaft startet der DVRW-Vorstand gerade eine Initiative für die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts und Berufsgeheimnisses in der Wissenschaft. Ausgangspunkt dafür war die Durchsuchung des Büros Prof. Mark Stemmlers an der Universität Erlangen durch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts am 31.1.2020. Stemmler hatte im Rahmen eines Forschungsprojekts vertrauliche Gespräche mit inhaftierten Jihadis geführt. Interviewaufzeichnungen und weitere identifizierende Informationen wurden trotz seines Protests beschlagnahmt. Der Fall illustriert beispielhaft, dass Forschende derzeit über keine rechtlichen Möglichkeiten verfügen, wissenschaftliche Daten wirksam vor behördlichen Zugriffen zu schützen. Die Interviewpartner*innen selbst, das ethische Selbstverständnis der Wissenschaftler*innen und die Datenschutzregeln von Forschungsförderungsinstitutionen (er)fordern aber systematische und verbindliche Schutzzusagen, um gesellschaftlich wichtiges Wissen gewinnen zu können.

Auf Verfassungsblog.de (https://verfassungsblog.de/category/debates/) werden derzeit in interdisziplinären Beiträgen aus den Rechts- und Sozialwissenschaften Gründe und Hürden für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Wissenschaftler*innen debattiert und juristische Lösungsansätze formuliert.

Ziel der Initiative sowie des Vorstandes ist es zunächst, weitere Fachgesellschaften sowie Forschungs- und Förderinstitutionen auf diese Gesetzeslücke aufmerksam zu machen und in einem nächsten Schritt mit deren Unterstützung etwaige Möglichkeiten einer Gesetzesänderung in dieser Richtung zu lancieren.