Auf der letzten Vollversammlung der DVRW am 27.9.23 in Bayreuth hat die statusübergreifende Arbeitsgruppe zum WissZVG ein Papier zur best practice zur Einstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen vorgestellt. Es soll als „Code of Conduct“ die Grundlage für ein gutes Arbeitsverhältnis beschreiben und ist als Selbstverpflichtung angelegt – zunächst einmal unter den Rahmenbedingungen, die wir nicht ändern können. Das Papier wurde auf der Vollversammlung diskutiert und im Anschluss noch einmal überarbeitet. Der Vorstand hat es nun auf der Website des Verbands für alle zur Verfügung gestellt: „Code of Conduct“