Seit etwa einem Jahr gibt es eine Debatte um die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland, anlässlich der Überlegungen die Antisemitismusdefinition der IRAH als gesetzliches Regulierungsinstrument zu nutzen. Wir haben im Februar auf die Beiträge dazu im Verfassungsblog hingewiesen, da unseres Erachtens auch direkt religionswissenschaftliches Arbeiten betroffen sein kann.
Nach der Verabschiedung der Resolution „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ im Bundestag am 07.11.2024 hat sich die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit einer Stellungnahme zur Thematik zu Wort gemeldet, auf die wir gerne hinweisen möchten. Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden.