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Arbeitskreise

Gemäß § 2, Abs. 2b der Satzung der DVRW können Mitglieder thematisch definierte Arbeitskreise einrichten. Die Tätigkeit der Arbeitskreise muss sich mit dem Zweck des Vereins im Einklang befinden.

Anträge auf formale Anerkennung eines Arbeitskreises werden an den Vorstand gerichtet. Formal anerkannte Arbeitskreise können beim Vorstand die Förderung konkreter Projekte beantragen.

Aktuell existieren elf Arbeitskreise.